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   LSG Niedersachsen-Bremen, 27.09.2016 - L 11 AS 48/15   

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https://dejure.org/2016,36998
LSG Niedersachsen-Bremen, 27.09.2016 - L 11 AS 48/15 (https://dejure.org/2016,36998)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 27.09.2016 - L 11 AS 48/15 (https://dejure.org/2016,36998)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 27. September 2016 - L 11 AS 48/15 (https://dejure.org/2016,36998)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 21 Abs. 6 SGB II; § 28 SGB II; § 16 SGB II; § 22 Abs. 2 SGB II; NSchG § 5; § 16 Abs. 1 S. 2 Nr. 4 SGB II; § 21 Abs. 6 S. 1 und S. 2 SGB II; § 28 Abs. 1 S. 1 SGB II; § 81 Abs. 3 SGB III
    SGB-II-Leistungen; Kosten für einen Lehrgang zum Erwerb des Realschulabschlusses; Unabweisbarkeit des Bedarfs; Alternativlose Aufwendungen; Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende; Keine Übernahme von VHS-Lehrgangskosten für einen Vorbereitungskurs zum Erwerb des ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    SGB-II-Leistungen; Kosten für einen Lehrgang zum Erwerb des Realschulabschlusses; Unabweisbarkeit des Bedarfs; Alternativlose Aufwendungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende; Keine Übernahme von VHS-Lehrgangskosten für einen Vorbereitungskurs zum Erwerb des Realschulabschlusses als nicht durch den Regelbedarf abgedeckten Mehrbedarf

  • rechtsportal.de

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Jobcenter muss nicht VHS-Kurs Realschulabschluss bezahlen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2016, 916
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 10.09.2013 - B 4 AS 12/13 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Bildung und Teilhabe - Übernahme der

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 27.09.2016 - L 11 AS 48/15
    Der Begriff der "Unabweisbarkeit des Bedarfs" beinhaltet nach der Rechtsprechung des BSG, dass der Bedarf auch nicht durch alternative Handlungen abgewendet oder vermindert werden kann (BSG, Urteile vom 1. Juni 2010 - B 4 AS 63/09 R - und 10. September 2013 - B 4 AS 12/13 R -, SozR 4-4200 § 28 Nr. 8, Rn 29).

    Insoweit muss auch beim unabweisbaren Bedarf hinsichtlich des Standards auf die herrschenden Lebensgewohnheiten unter Berücksichtigung einfacher Verhältnisse abgestellt werden (BSG, Urteil vom 20. August 2009 - B 14 AS 45/08 R - SozR 4-4200 § 23 Nr. 5 sowie vom 10. September 2013, a.a.O.).

    Letztlich müssen die Aufwendungen "alternativlos" sein (vgl. hierzu erneut: BSG, Urteil vom 10. September 2013, a.a.O.).

    Zusammenfassend lässt sich somit nicht begründen, dass dem Kläger der Erwerb des Realschulabschlusses "alternativlos" (vgl. hierzu erneut: BSG, Urteil vom 10. September 2013, a.a.O.) nur im Rahmen der sog. Nichtschüler-Prüfung nach vorherigem Besuch des VHS-Lehrgangs möglich gewesen sein soll.

  • LSG Rheinland-Pfalz, 27.04.2016 - L 6 AS 303/15

    Schulbedarf für VHS-Kurs zur Vorbereitung auf den Realschulabschluss

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 27.09.2016 - L 11 AS 48/15
    Dementsprechend wird in der Rechtsprechung etwa ein Anspruch auf Übernahme von Schulgeld verneint, weil derartige Aufwendungen angesichts der Schulgeldfreiheit der allgemein bildenden Schulen nicht unabweisbar sind (etwa: LSG Schleswig-Holstein, Urteil vom 14. September 2006 - L 6 AS 8/05 - ähnlich: LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 27. April 2016 - L 6 AS 303/15 -, Rn 26).

    Allerdings wird in der Rechtsprechung teilweise vertreten, dass im Rahmen des § 28 SGB II eine weite, über das Schulrecht hinausgehende Auslegung des Begriffs "allgemein bildende Schule" geboten sei (vgl. im Einzelnen: LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 27. April 2016 - L 6 AS 303/15 -, Rn 28).

    Insoweit hat bereits das LSG Rheinland-Pfalz in seinem Urteil vom 27. April 2016 - L 6 AS 303/15 - (Rn 25) im Einzelnen dargelegt, dass Eingliederungsleistungen nach § 16 Abs. 1 SGB II nur im Rahmen des im SGB III Geregelten möglich sind.

  • BSG, 18.11.2014 - B 4 AS 4/14 R

    Arbeitslosengeld II - Mehrbedarf - unabweisbarer laufender besonderer Bedarf -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 27.09.2016 - L 11 AS 48/15
    In diesen Bescheiden hat der Beklagte zutreffend klargestellt, dass es sich bei dem geltend gemachten Mehrbedarf nicht um einen eigenständigen Streitgegenstand sondern um einen nicht abtrennbaren Teil des mit Bescheid vom 17. Januar 2016 beschiedenen laufenden SGB II-Leistungsanspruchs handelt (vgl. hierzu: BSG, Urteil vom 18. November 2014 - B 4 AS 4/14 R -, BSGE 117, 240, Rn 10).
  • BSG, 20.08.2009 - B 14 AS 45/08 R

    Leistungen für Erstausstattungen der Wohnung auch nach vorherigem Verzicht auf

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 27.09.2016 - L 11 AS 48/15
    Insoweit muss auch beim unabweisbaren Bedarf hinsichtlich des Standards auf die herrschenden Lebensgewohnheiten unter Berücksichtigung einfacher Verhältnisse abgestellt werden (BSG, Urteil vom 20. August 2009 - B 14 AS 45/08 R - SozR 4-4200 § 23 Nr. 5 sowie vom 10. September 2013, a.a.O.).
  • BSG, 01.06.2010 - B 4 AS 63/09 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Eingliederungsleistungen -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 27.09.2016 - L 11 AS 48/15
    Der Begriff der "Unabweisbarkeit des Bedarfs" beinhaltet nach der Rechtsprechung des BSG, dass der Bedarf auch nicht durch alternative Handlungen abgewendet oder vermindert werden kann (BSG, Urteile vom 1. Juni 2010 - B 4 AS 63/09 R - und 10. September 2013 - B 4 AS 12/13 R -, SozR 4-4200 § 28 Nr. 8, Rn 29).
  • LSG Schleswig-Holstein, 14.09.2006 - L 6 AS 8/05

    Arbeitslosengeld II - Besuch einer Privatschule - Sozialbeitrag zum Schulgeld -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 27.09.2016 - L 11 AS 48/15
    Dementsprechend wird in der Rechtsprechung etwa ein Anspruch auf Übernahme von Schulgeld verneint, weil derartige Aufwendungen angesichts der Schulgeldfreiheit der allgemein bildenden Schulen nicht unabweisbar sind (etwa: LSG Schleswig-Holstein, Urteil vom 14. September 2006 - L 6 AS 8/05 - ähnlich: LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 27. April 2016 - L 6 AS 303/15 -, Rn 26).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 16.02.2022 - L 11 AS 479/21

    Anspruch auf Übernahme des Schulgelds für den Besuch einer Privatschule;

    19 Im Hinblick auf das Beschwerdevorbringen ist nochmals darauf hinzuweisen, dass die für die Gewährung eines Mehrbedarfs nach § 21 Abs. 6 SGB II erforderliche Unabweisbarkeit des geltend gemachten Bedarfs nicht nachzuvollziehen ist (vgl dazu Urteil des erkennenden Senats vom 27. September 2016 - L 11 AS 48/15 -, Rn 24, mwN; vgl dazu auch Landessozialgericht - LSG - Berlin-Brandenburg, Urteil vom 27. September 2017 - L 18 AS 932/17 - LSG Rheinpfalz, Urteil vom 27. April 2016 - L 6 AS 303/15 -).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 21.02.2019 - L 9 AS 511/17
    Insoweit ist bereits entschieden worden, dass Eingliederungsleistungen nach § 16 Abs. 1 SGB II nur im Rahmen des im SGB III geregelten möglich sind (LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 27. April 2016 - L 6 AS 303/15, Rn. 25; LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 27. September 2016 - L 11 AS 48/15, Rn. 30).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 19.02.2018 - L 11 AS 1346/15
    Der erkennende Senat hat bereits durch Urteil vom 27. September 2016 entschieden, dass die Kosten für einen Volkshochschulkurs zur Vorbereitung auf den Realschulabschluss nicht vom Grundsicherungsträger zu übernehmen sind (Aktenzeichen L 11 AS 48/15 - ebenso Landessozialgericht Rheinland - Pfalz: Urteil vom 27. April 2016, L 6 AS 303/15).
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